Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen werden immer dann benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Die Übersetzung wird von einem “Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher” angefertigt und die Übereinstimmung mit dem Ausgangstext durch Unterschrift und Stempel bestätigt. Dieser Vorgang darf nicht verwechselt werden mit der notariellen Beglaubigung eines Dokuments oder einer Unterschrift.

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Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung bei uns in Auftrag geben, ist es sinnvoll, folgende Punkte abzuklären:
• Soll das gesamte Dokument übersetzt werden?
Nicht immer ist es nötig, den gesamten Text zu übersetzen. So kann z.B. bei der Übersetzung eines Zeugnisses (zur Vorlage bei einer Universität im Ausland o.ä.), oftmals die Stundentafel unübersetzt bleiben. So können Sie die Kosten möglichst gering halten.
• Was soll an die Übersetzung angeheftet werden?
Der Übersetzer bestätigt mit seiner Unterschrift und Stempel die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem angehefteten Dokument. Dies kann das Originaldokument sein (z.B. Firmenbuchauszug), eine beglaubigte Kopie (hier bestätigt ein Notar die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original), oder auch eine einfache Kopie (meistens bei persönlichen Dokumenten wie Ausweisen, Zeugnissen und Urkunden etc., da Sie das Original ja noch für andere Zwecke benötigen). Was angeheftet werden soll, erfahren Sie am besten bei der Behörde, für die Sie die Übersetzung benötigen.
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Auch für beglaubigte Übersetzungen gilt, dass wir nahezu alle Sprachkombinationen anbieten können. Mit einer Einschränkung: Benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung aus einer Fremdsprache in eine Fremdsprache (z.B. aus dem Italienischen ins Russische), so muss der Übersetzer für beide Sprachen beeidet sein, um direkt übersetzen zu können. Nicht für jede Sprachkombination gibt es in Österreich beeidete Übersetzer. Daher kann es nötig sein, zuerst ins Deutsche und dann in die benötigte Zielsprache zu übersetzen, es sind also 2 Übersetzer nötig.
Wir klären die Möglichkeiten gerne mit Ihnen ab!