Beglau­bigte Übersetzungen

Beglau­bigte Über­set­zun­gen wer­den immer dann benö­tigt, wenn ein fremd­spra­chi­ges Doku­ment bei einer Behörde vor­ge­legt wer­den soll. Die Über­set­zung wird von einem “All­ge­mein beei­de­ten und gericht­lich zer­ti­fi­zier­ten Dol­met­scher” ange­fer­tigt und die Überein­stim­mung mit dem Aus­gangs­text durch Unter­schrift und Stem­pel bestä­tigt. Die­ser Vor­gang darf nicht ver­wech­selt wer­den mit der nota­ri­el­len Beglau­bi­gung eines Doku­ments oder einer Unter­schrift.

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Bevor Sie eine beglau­bigte Über­set­zung bei uns in Auf­trag geben, ist es sinn­voll, fol­gende Punkte abzuklären:

Soll das gesamte Doku­ment über­setzt wer­den?
Nicht immer ist es nötig, den gesam­ten Text zu über­set­zen. So kann z.B. bei der Über­set­zung eines Zeug­nis­ses (zur Vor­lage bei einer Uni­ver­si­tät im Aus­land o.ä.), oft­mals die Stun­den­ta­fel unüber­setzt blei­ben. So kön­nen Sie die Kos­ten mög­lichst gering halten.

Was soll an die Über­set­zung ange­hef­tet wer­den?
Der Über­set­zer bestä­tigt mit sei­ner Unter­schrift und Stem­pel die Überein­stim­mung der Über­set­zung mit dem ange­hef­te­ten Doku­ment. Dies kann das Ori­gi­nal­do­ku­ment sein (z.B. Fir­men­buch­aus­zug), eine beglau­bigte Kopie (hier bestä­tigt ein Notar die Überein­stim­mung der Kopie mit dem Ori­gi­nal), oder auch eine ein­fa­che Kopie (meis­tens bei per­sön­li­chen Doku­men­ten wie Aus­wei­sen, Zeug­nis­sen und Urkun­den etc., da Sie das Ori­gi­nal ja noch für andere Zwe­cke benö­ti­gen). Was ange­hef­tet wer­den soll, erfah­ren Sie am bes­ten bei der Behörde, für die Sie die Über­set­zung benö­ti­gen.
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Auch für beglau­bigte Über­set­zun­gen gilt, dass wir nahezu alle Sprach­kom­bi­na­tio­nen anbie­ten kön­nen. Mit einer Ein­schrän­kung: Benö­ti­gen Sie die beglau­bigte Über­set­zung aus einer Fremd­spra­che in eine Fremd­spra­che (z.B. aus dem Ita­lie­ni­schen ins Rus­si­sche), so muss der Über­set­zer für beide Spra­chen beei­det sein, um direkt über­set­zen zu kön­nen. Nicht für jede Sprach­kom­bi­na­tion gibt es in Öster­reich beei­dete Über­set­zer. Daher kann es nötig sein, zuerst ins Deut­sche und dann in die benö­tigte Ziel­spra­che zu über­set­zen, es sind also 2 Über­set­zer nötig.
Wir klä­ren die Mög­lich­kei­ten gerne mit Ihnen ab!