Gerichtsdolmetscher für Behördentermine

Bereitstellung von beeideten Dolmetschern

Gerne vermitteln wir für Ihre Behörden- oder Gerichtstermine (Führerscheinprüfung, Aufgebotsbestellung, Eheschließung, Gerichtsverhandlung…) allgemein beeidete, gerichtlich zertifizierte Dolmetscher in vielen Sprachen. Diese Dolmetscher arbeiten ausschließlich konsekutiv.

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Karin Melzer, Mag. Judit Darnyik
T: +43/1/513 91 28
E: office@all-languages.at

Häufig gestellte Fragen

Wann braucht man gerichtlich beeidete Dolmetscher?

In der Regel nur für Behördentermine, also etwa für eine Aufgebotsbestellung, eine Eheschließung, eine Führerscheinprüfung, oder bei Gerichtsverhandlungen – und immer dann, wenn eine der beteiligten Personen der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist. Denn die Behörde hat in diesen Fällen dafür zu sorgen, dass alle Prozessbeteiligten dem Verfahren folgen können. Gerichtsdolmetscher müssen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eine kommissionelle Prüfung in der jeweiligen Fremdsprache ablegen und werden nach bestandener Prüfung vom Gericht „allgemein beeidet“. Sie sind damit Personen öffentlichen Glaubens, und Dolmetschungen (oder Übersetzungen), die sie in dieser Eigenschaft wahrnehmen, werden vom Gericht oder der Behörde als zuverlässig anerkannt.

Muss man beeidete Dolmetscher lange im Vorhinein buchen?

Eine rechtzeitige Buchung (am besten einige Wochen vor Ihrem Termin) empfiehlt sich grundsätzlich immer, wenn Sie Dolmetschleistungen benötigen. Das gilt im besonderen Maße für Gerichtsdolmetscher, da diese häufig viele Gerichtstermine haben und in diesem Fall ein Ausweichen auf andere Kollegen, v.a. in selteneren Sprachen, schwerer möglich ist.