Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Übersetzungen

Wie kann ich Anfragen an Ihre Übersetzungsagentur übermitteln?

Wie komme ich zu einem Angebot?

Nach Erhalt der zu übersetzenden Dateien bzw. Texte und nach Abklärung aller projektrelevanten Fragen (Sprachpaar/e, Liefertermin, spezielle Vorgaben oder Anforderungen) erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot per E-Mail.

Fachübersetzungen

Was bedeutet der Begriff Fachübersetzung?

Zum Unterschied von der literarischen Übersetzung, bei der Romane, Erzählungen, Theaterstücke oder Gedichte von einer in eine andere Sprache übertragen werden (nicht selten durch sprachkundige Personen, die selbst Autoren oder Lyriker sind), befassen sich Fachübersetzer mit der schriftlichen Übertragung von Fachtexten von einer Ausgangs- in eine Zielsprache. Diese Personen verfügen idealerweise über eine einschlägige übersetzerische (translatorische) Hochschulausbildung und haben sich darüber hinaus in einigen Fachgebieten (Recht, Wirtschaft, Medizin, Technik…) gewisse Kenntnisse angeeignet, die es ihnen ermöglichen, die jeweiligen Fachtexte so gut zu verstehen, dass sie sie zuverlässig in die andere Sprache übersetzen können.

Wie komme ich zu einem Angebot für eine Fachübersetzung?

Schreiben Sie einfach eine E-Mail an und legen Sie die Texte, die Sie übersetzen lassen wollen, als Anhang bei. Sie brauchen die Dateien dazu nicht eigens aufzubereiten. Ob Word, Excel, PowerPoint, InDesign oder html-Dateien, unsere Projektmanagerinnen kümmern sich um alles Weitere und werden sich umgehend bei Ihnen melden.

Oder rufen Sie uns an unter +4315139128. Auch über das Kontaktformular können Sie jederzeit gerne ein Angebot anfordern.

Beglaubigte Übersetzungen

Was versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem „allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher“ angefertigt und die Übereinstimmung mit dem Ausgangstext oder Originaldokument durch Unterschrift und Stempel (zum Teil auch mittels digitaler Signatur) bestätigt. Gerichtlich zertifizierte Dolmetscher & Übersetzer verfügen müssen über eine entsprechende Sprachausbildung und werden nach erfolgreichem Absolvieren einer kommissionellen Prüfung, bei der sie auch juristisches Grundwissen sowie relevante terminologische Kenntnisse nachweisen müssen, in die offizielle Liste der Gerichtsdolmetscher für ihre jeweilige Sprachkombination eingetragen. Die gerichtliche Zertifizierung erfolgt nicht unbefristet, sondern muss alle fünf Jahre durch Nachweis einer entsprechenden Praxis erneuert werden.

Wozu braucht man beglaubigte Übersetzungen?

Beglaubigte Übersetzungen werden meistens dann benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Aber auch im Zuge von Gerichtsverfahren haben Rechtsanwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaften regelmäßig beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Das Anfertigen einer beglaubigten Übersetzung ist nicht zu verwechseln mit der notariellen Beglaubigung eines Dokuments oder einer Unterschrift.

Maschinelle Übersetzungen

Wie kann man sich das Erstellen einer maschinellen Übersetzung mit Postediting vorstellen?

Die Prozesse unterscheiden sich nicht wesentlich vom üblichen Übersetzungsprozess (Rohübersetzung -> Überarbeitung des von der Translation Engine gelieferten Ergebnisses durch den Posteditor -> Revision durch einen Revisor (bei vollständigem Postediting); der letzte Schritt entfällt beim leichten Postediting. Der Zeitaufwand für den Rohübersetzungsprozess kann stark verkürzt werden, da die Rohübersetzung unmittelbar verfügbar ist und gleich am Bildschirm – noch vor Ausgabe zur 1. Lesung – einer ersten Überarbeitung unterzogen wird. In diesem Schritt werden bereits die gröbsten Fehler der Maschine vom Posteditor (Humanübersetzer) korrigiert.

Kostet eine maschinelle Übersetzung weniger als eine Humanübersetzung?

Nein. In der Regel kommt die Maschinelle Übersetzung nur bei extrem hohem Zeitdruck zur Anwendung, also in Fällen, wo das relevante Übersetzungsvolumen innerhalb der gewünschten Frist anders nicht zu bewältigen wäre. Auch oder gerade in diesem Fall ist höchste Konzentration von den Posteditoren/Revisoren gefordert. Der Übersetzungsprozess ist sehr ähnlich, das Ergebnis normgemäß nicht von einer Humanübersetzung zu unterscheiden. Lediglich ein Entgegenkommen bei einem allfälligen Eilaufschlag ist möglich.

Dolmetschen / Beeidete Dolmetscher

Wie lange im Voraus sollte man einen Dolmetscher oder ein Dolmetschteam bestellen?

Je früher desto besser! Der österreichische Dolmetschmarkt ist klein. Viele Dolmetscher werden langfristig im Voraus gebucht und sind daher terminlich nicht flexibel. Kurzfristig ist es oft schwierig, ein Dolmetschteam mit geeigneten Personen zu besetzen. Wenn Sie eine Veranstaltung planen, bei der gedolmetscht werden sollte oder muss, buchen Sie bitte rechtzeitig. Wir vermitteln Ihnen gerne Dolmetscher für Ihr Event oder empfehlen Sie an geeignete Partner weiter.

Kann ein Dolmetscher automatisch auch übersetzen und umgekehrt?

Nein. Dolmetschen und Übersetzen sind zwei vollkommen verschiedene Tätigkeiten, die völlig unterschiedliche Anforderungen an die Sprachenprofis stellen: Dolmetscher müssen gut hören und rasch erfassen können, was sie hören, und das Gehörte möglichst konzise in die Zielsprache übertragen, idealerweise ohne dabei Wesentliches auszulassen. Dabei kommt es auf einzelne Wörter oder absolute Genauigkeit, Korrektheit nicht an. Übersetzer müssen dagegen einen schriftlichen Text möglichst präzise & korrekt in die Zielsprache übertragen; auch wenn die Fristen dabei manchmal eng sind, so hat der Übersetzer doch immer die Möglichkeit zu recherchieren, und die Übersetzung muss zweimal kontrolliert werden: einmal durch den Übersetzer selbst, einmal durch den Revisor. Daher spezialisieren sich die meisten Sprachdienstleister entweder auf das Übersetzen oder das Dolmetschen, um die jeweils bestmögliche Leistung zu erzielen. Natürlich gibt es vereinzelt Fälle, wo eine Person beide Tätigkeiten gleichermaßen – und gleich gut – wahrnimmt, das ist aber nicht die Regel.

Wann braucht man gerichtlich beeidete Dolmetscher?

In der Regel nur für Behördentermine, also etwa für eine Aufgebotsbestellung, eine Eheschließung, eine Führerscheinprüfung, oder bei Gerichtsverhandlungen – und immer dann, wenn eine der beteiligten Personen der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist. Denn die Behörde hat in diesen Fällen dafür zu sorgen, dass alle Prozessbeteiligten dem Verfahren folgen können. Gerichtsdolmetscher müssen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eine kommissionelle Prüfung in der jeweiligen Fremdsprache ablegen und werden nach bestandener Prüfung vom Gericht „allgemein beeidet“. Sie sind damit Personen öffentlichen Glaubens, und Dolmetschungen (oder Übersetzungen), die sie in dieser Eigenschaft wahrnehmen, werden vom Gericht oder der Behörde als zuverlässig anerkannt.

Muss man beeidete Dolmetscher lange im Vorhinein buchen?

Eine rechtzeitige Buchung (am besten einige Wochen vor Ihrem Termin) empfiehlt sich grundsätzlich immer, wenn Sie Dolmetschleistungen benötigen. Das gilt im besonderen Maße für Gerichtsdolmetscher, da diese häufig viele Gerichtstermine haben und in diesem Fall ein Ausweichen auf andere Kollegen, v.a. in selteneren Sprachen, schwerer möglich ist.

Korrekturlesen

Was ist der Unterschied zwischen Korrektorat & Lektorat?

Das Lektorat umfasst einen größeren Aufgabenbereich als das Korrektorat. Während sich ein Korrektorat ausschließlich der Korrektur von Fehlern im Text (Grammatik, Rechtschreibung, Interpunktion, grobe Ausdrucksfehler, Silbentrennung…) widmet, werden beim Lektorat auch stilistische und – sofern mit dem Kunden vereinbart – sogar inhaltliche Verbesserungsvorschläge gemacht.

Achtung: Vor jeder Beauftragung eines Korrektorats oder Lektorats ist eindeutig festzulegen, was das jeweilige Korrektorat oder Lektorat umfasst bzw. beinhaltet. Eine inhaltliche oder redaktionelle Überarbeitung von Texten übernehmen wir grundsätzlich nicht.

Sprachen

Welche Dienstleistungen bieten Sie in welchen Sprachen an?

Grundsätzlich bieten wir Fachübersetzungen, beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschungen, Korrektorat/Lektorat in allen von uns betreuten Sprachen an. Voraussetzung ist dabei immer die Verfügbarkeit geeigneter (freier) Mitarbeiter zum jeweils gewünschten Zeitpunkt. Besonders stark aufgestellt sind wir in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, in denen wir auch über interne, festangestellte Mitarbeiter verfügen, die sowohl übersetzen als auch Übersetzungen revidieren. Aber auch alle anderen mitteleuropäischen Sprachen, so gut wie alle slawischen Sprachen und viele asiatische Sprachen können wir durch unseren über Jahre gewachsenen internationalen Pool an Freelancern und Partneragenturen in aller Welt meist gut abdecken. Ob Texte in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Finanzen oder Marketing, ob Chat-Protokolle, Geschäftsberichte oder Börsenprospekte, ob mit oder ohne Digitalisierung/Layoutoptimierung der Ausgangstexte – nach unserer langjährigen Erfahrung lässt sich beinahe alles organisieren.

Wer übersetzt meine Texte bzw. bearbeitet mein Übersetzungsprojekt?

Je nach Sprachpaar, Fachbereich und Art des Ausgangstexts ist es unsere Aufgabe als zertifizierter Sprachdienstleister, entsprechend geeignete Fachübersetzer und Revisoren für das betreffende Übersetzungsprojekt auszuwählen. Da wir über drei In-house-Übersetzerinnen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch mit einem breiten Portfolio an Spezialisierungen verfügen, gehen sehr viele Übersetzungsprojekte durch die Hände dieser Damen (Mag. Eva Novak, Mag. Alice Rabl, Mag. Catharina Rauch), sei es als Übersetzerinnen, Revisorinnen oder Posteditorinnen. Alle Projekte, die wir intern nicht abdecken können, bearbeiten wir in Zusammenarbeit mit meist langjährig bewährten, ebenfalls zertifizierten Übersetzungspartnern.