Beglaubigte Übersetzungen vom zertifizierten Profi
Benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung eines Dokuments ins Deutsche, Englische, Französische oder in eine andere Sprache? Ihre Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Ihre Zeugnisse oder Diplome, Ihr Strafregisterauszug oder ihr Führerschein sollen für behördliche Zwecke ins Arabische, Italienische oder Spanische übersetzt werden? Oder soll ein Testament oder ein Vertrag beglaubigt übersetzt werden? Kein Problem!
Als zertifiziertes Übersetzungsbüro bieten wir beglaubigte Übersetzungen für Gerichte und Behörden in über 50 Sprachen. Die Geschäftsführerin unseres Unternehmens, Frau Mag. Alice Rabl, ist selbst Gerichtsdolmetscherin für Englisch.
Beglaubigte Übersetzungen kommen unter anderem bei folgenden Dokumenten zum Einsatz für:
Diplome, Zeugnisse
Benötigen Sie für eine Bewerbung oder zum Studium im Ausland eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse? Hochschuldiplom, Bachelor- oder Masterdiplom, Magister- oder Doktoratsurkunde oder ein Zeugnis Ihrer Berufsausbildung, auch Referenzen oder Arbeitszeugnisse.
Persönliche Dokumente
Sie wollen auswandern oder einwandern und benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer persönlichen Dokumente? Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Meldezettel (GE: Meldebestätigung), Reisepass…
Unterlagen im Nachlassverfahren
Nach dem Ableben einer verwandten oder nahestehenden Person ist oftmals eine beglaubigte Übersetzung diverser Unterlagen erforderlich: Testament, Erbantrittserklärung, Aufsandungserklärung, Sterbeurkunde
Unterlagen in Familienrechtssachen
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde oder diverser Schriftsätze bzw. Gerichtsentscheidungen in Sorgerechts- oder Unterhaltsverfahren? Wir können Ihnen weiterhelfen.
Sonstige Schriftstücke
In vielen Gerichtsverfahren ist die Vorlage der relevanten Schriftstücke oder Beweise in Form einer beglaubigten Übersetzung erforderlich: Klageschrift, Klagebeantwortung, Rechtshilfeersuchen, Schriftsätze, Sachverständigengutachten.
Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung bei uns in Auftrag geben, ist es sinnvoll, folgende Punkte abzuklären:
- Soll/Muss das gesamte Dokument übersetzt werden?
Nicht selten sind für das Gericht oder die Behörde nur Teile des betreffenden Dokuments relevant. Es lohnt sich, im Vorhinein abzuklären, welche Textteile tatsächlich benötigt werden und daher übersetzt werden müssen. So können Sie möglicherweise Kosten sparen.
- Was soll an die beglaubigte Übersetzung angeheftet werden?
Gemäß der herrschenden Praxis wird der Ausgangstext, dessen Übereinstimmung mit der beglaubigten Übersetzung der beeidete Übersetzer mit seinem Stempel und seiner Unterschrift oder seiner digitalen Signatur bestätigt, an die Übersetzung angeheftet, und zwar entweder:
- das Originaldokument
- eine beglaubigte Kopie (hier bestätigt zuvor ein Notar die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument)
- eine einfache Kopie (meist bei persönlichen Dokumenten wie Ausweisen, Geburtsurkunden etc., da das Originaldokument ja noch für andere Zwecke benötigt wird)
Was jeweils anzuheften ist, erfahren Sie am besten bei der zuständigen Behörde.