Ihr Spezialist für beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen vom zertifizierten Profi

Benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung eines Dokuments ins Deutsche, Englische, Französische oder in eine andere Sprache? Ihre Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Ihre Zeugnisse oder Diplome, Ihr Strafregisterauszug oder ihr Führerschein sollen für behördliche Zwecke ins Arabische, Italienische oder Spanische übersetzt werden? Oder soll ein Testament oder ein Vertrag beglaubigt übersetzt werden? Kein Problem!

Als zertifiziertes Übersetzungsbüro bieten wir beglaubigte Übersetzungen für Gerichte und Behörden in über 50 Sprachen. Die Geschäftsführerin unseres Unternehmens, Frau Mag. Alice Rabl, ist selbst Gerichtsdolmetscherin für Englisch.

Unser Angebot für beglaubigte Übersetzungen

Wir können beglaubigte Übersetzungen in ca. 50 Sprachen anbieten, mit einer Einschränkung: Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung in einer Sprachkombination benötigen, für die in Wien oder Österreich kein gerichtlich zertifizierter Übersetzer offiziell eingetragen ist (meist aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache), müssen zwei beglaubigte Übersetzungen angefertigt werden, eine aus der Quellsprache ins Deutsche und eine zweite aus dem Deutsche in die Zielsprache. Die Übermittlung der Ausgangstexte sowie der beglaubigten Übersetzung erfolgt nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten per E-Mail/Scan, per Post oder Botendienst.

Beglaubigte Übersetzungen kommen unter anderem bei folgenden Dokumenten zum Einsatz für:

Diplome, Zeugnisse

Benötigen Sie für eine Bewerbung oder zum Studium im Ausland eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse? Hochschuldiplom, Bachelor- oder Masterdiplom, Magister- oder Doktoratsurkunde oder ein Zeugnis Ihrer Berufsausbildung, auch Referenzen oder Arbeitszeugnisse.

Persönliche Dokumente

Sie wollen auswandern oder einwandern und benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer persönlichen Dokumente? Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Meldezettel (GE: Meldebestätigung), Reisepass…

Unterlagen im Nachlassverfahren

Nach dem Ableben einer verwandten oder nahestehenden Person ist oftmals eine beglaubigte Übersetzung diverser Unterlagen erforderlich: Testament, Erbantrittserklärung, Aufsandungserklärung, Sterbeurkunde

Unterlagen in Familienrechtssachen

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde oder diverser Schriftsätze bzw. Gerichtsentscheidungen in Sorgerechts- oder Unterhaltsverfahren? Wir können Ihnen weiterhelfen.

Sonstige Schriftstücke

In vielen Gerichtsverfahren ist die Vorlage der relevanten Schriftstücke oder Beweise in Form einer beglaubigten Übersetzung erforderlich: Klageschrift, Klagebeantwortung, Rechtshilfeersuchen, Schriftsätze, Sachverständigengutachten.

Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung bei uns in Auftrag geben, ist es sinnvoll, folgende Punkte abzuklären:

  • Soll/Muss das gesamte Dokument übersetzt werden?
    Nicht selten sind für das Gericht oder die Behörde nur Teile des betreffenden Dokuments relevant. Es lohnt sich, im Vorhinein abzuklären, welche Textteile tatsächlich benötigt werden und daher übersetzt werden müssen. So können Sie möglicherweise Kosten sparen.

  • Was soll an die beglaubigte Übersetzung angeheftet werden?
    Gemäß der herrschenden Praxis wird der Ausgangstext, dessen Übereinstimmung mit der beglaubigten Übersetzung der beeidete Übersetzer mit seinem Stempel und seiner Unterschrift oder seiner digitalen Signatur bestätigt, an die Übersetzung angeheftet, und zwar entweder:
    - das Originaldokument
    - eine beglaubigte Kopie (hier bestätigt zuvor ein Notar die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument)
    - eine einfache Kopie (meist bei persönlichen Dokumenten wie Ausweisen, Geburtsurkunden etc., da das Originaldokument ja noch für andere Zwecke benötigt wird)


Was jeweils anzuheften ist, erfahren Sie am besten bei der zuständigen Behörde.

Fragen zur beglaubigten Übersetzung?
Wir beraten Sie gerne

Unsere erfahrenen Projektmanagerinnen beantworten gerne alle Ihre Fragen. Melden Sie sich einfach bei uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Karin Melzer, Mag. Judit Darnyik, Nicoleta Klimek, MA
T: +43 1 513 91 28
E: office@all-languages.at

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem „allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher“ angefertigt und die Übereinstimmung mit dem Ausgangstext oder Originaldokument durch Unterschrift und Stempel (zum Teil auch mittels digitaler Signatur) bestätigt. Gerichtlich zertifizierte Dolmetscher & Übersetzer verfügen müssen über eine entsprechende Sprachausbildung und werden nach erfolgreichem Absolvieren einer kommissionellen Prüfung, bei der sie auch juristisches Grundwissen sowie relevante terminologische Kenntnisse nachweisen müssen, in die offizielle Liste der Gerichtsdolmetscher für ihre jeweilige Sprachkombination eingetragen. Die gerichtliche Zertifizierung erfolgt nicht unbefristet, sondern muss alle fünf Jahre durch Nachweis einer entsprechenden Praxis erneuert werden.

Wozu braucht man beglaubigte Übersetzungen?

Beglaubigte Übersetzungen werden meistens dann benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Aber auch im Zuge von Gerichtsverfahren haben Rechtsanwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaften regelmäßig beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Das Anfertigen einer beglaubigten Übersetzung ist nicht zu verwechseln mit der notariellen Beglaubigung eines Dokuments oder einer Unterschrift.